Die Augendiagnose ist eine Form der Hinweisdiagnostik, bei der der Therapeut auf Grundlage von Farbe, Dichtigkeit und charakteristischen Zeichen bestimmte Zusammenhänge zu bestehenden Funktionsstörungen, Erbkrankheiten oder Erbschwächen in bestimmten Organgruppen herstellt. Die Augendiagnose beschäftigt sich nicht allein mit der Iris, sondern bezieht auch die anderen Bereiche des Auges, wie Hornhaut, Augenweiß und Bindehaut mit ein. Die meisten Informationen können wir aus der Betrachtung der Iris erhalten.
Grundfarbe und Grobstruktur der Iris sind weitgehend genetisch festgelegt. Sie sind nach der endgültigen Ausformung (etwa im 5. Lebensjahr) im wesentlichen unveränderlich.
Bei der diagnostischen Auswertung berücksichtigt man zum einen die Art der Irisphänomene, zum anderen den Platz, an dem sich die Zeichen auf der Iris finden.
Im Laufe der 120jährigen Geschichte der Augendiagnose hat sich eine inzwischen recht genaue „Landkarte“ herauskristallisiert, mit deren Hilfe man die vorhandenen Zeichen bestimmten Organen bzw. Organfunktionen zuordnen kann: die so genannte „Topografie iridologischer Reflexzonen“.